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Betreibungsamt Am Alten Rhein
Die Betreibungsämter der beiden Nachbargemeinden Thal und Rheineck bilden seit 1. Mai 2003 einen gemeinsamen Betreibungskreis unter der Bezeichnung «Betreibungsamt Am Alten Rhein».
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Geldforderungen auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) Link
Die Hauptaufgaben des Betreibungsamtes sind:
- Einleitung Betreibungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung, Konkurs, Faustpfand- und Grundpfandverwertung
- Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
- Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum
- Verwertung von eingepfändeten Gegenständen
- Erteilen von Auskünften aus dem Betreibungsregister
- Ausstellen von Verlustscheinen
- Eintrag und Führung des Eigentumsvorbehaltregister
- Rechtshilfeverfahren
- allgemeine Führung der Protokolle und Register
Betreibungsferien
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren können auch während den Betreibungsferien eingereicht werden; die Behandlung erfolgt nach Ablauf der Betreibungsferien.
Elektronischer Rechtsverkehr
Begehren an das Betreibungsamt können Sie auch in elektronischer Form einreichen. Das Vorgehen sehen Sie hier.
Gerichtsbarkeiten und Beschwerdeinstanz
Zuständiges Kreisgericht für Thal-Staad-Altenrhein: Kreisgericht Rorschach Link
Vermittleramt Rorschach Ost: Link
Zuständiges Kreisgericht für Rheineck: Kreisgericht Rheintal Link
Vermittleramt Unteres Rheintal: Link
Zuständigkeit für Beschwerden: Kreisgericht Rheintal Link
Kontakt
Betreibungsamt Am Alten RheinHauptstrasse 21
9424 Rheineck
Tel. 071 886 65 10
Fax 071 886 65 19
betreibungsamt@rheineck.ch
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Dienstag und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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