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Steueramt

Das Steueramt prüft die Höhe der notwendigen Steuern aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Es verschickt die Steuererklärungen, berät beim Ausfüllen, kontrolliert und prüft den Eingang, nimmt notwendige Rückfragen vor, ermittelt den Wertschriftenbestand, die Erträge und die Verrechnungssteuer, macht die Veranlagungen und erstellt die Rechnung. Selbstständig Erwerbende, Angestellte der Stadt und jene mit äusserst umfangreichen Steuererklärungen werden vom kantonalen Steuerkommissär veranlagt.

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