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AHV-Zweigstelle

Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber oder -nehmer im Bereich Sozialversicherungen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:


  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FZ (Familienzulagen)
  • MSE (Mutterschaftsentschädigung)
  • EL (Ergänzungsleistungen zu AHV/IV)
  • PF (Pflegefinanzierung)
  • IPV (Prämienverbilligung)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck

Tel. 071 886 40 10
Fax 071 886 40 15
einwohneramt@rheineck.ch

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen

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