Inhalt

Sperrgut

Sperrgut wird mit der regulären Kehrichtabfuhr mitgenommen, ausgenommen sind: nicht brennbare Abfälle, wie Eisen, Keramik, Steine. Loses Material ist zu bündeln. Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. Schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt.

Sämtliche Sperrgüter sind mit Sperrgutmarken zu versehen (z.B. Untermatratzen, Möbelstücke bis max. 2 m Breite,Teppiche, Skis etc., Polstergruppen pro Sitz = 1 Sperrgutmarke).
gem. Daten Kehrichtsammlung

Abfallarten