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Betreibungsamt Am Alten Rhein

Die Betreibungsämter der beiden Nachbargemeinden Thal und Rheineck bilden seit 1. Mai 2003 einen gemeinsamen Betreibungskreis unter der Bezeichnung «Betreibungsamt Am Alten Rhein».

Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Geldforderungen auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) Link

Die Hauptaufgaben des Betreibungsamtes sind:

  • Einleitung Betreibungsverfahren
  • Betreibung auf Pfändung, Konkurs, Faustpfand- und Grundpfandverwertung
  • Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
  • Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum
  • Verwertung von eingepfändeten Gegenständen
  • Erteilen von Auskünften aus dem Betreibungsregister
  • Ausstellen von Verlustscheinen
  • Eintrag und Führung des Eigentumsvorbehaltregister
  • Rechtshilfeverfahren
  • allgemeine Führung der Protokolle und Register

Betreibungsferien

Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren können auch während den Betreibungsferien eingereicht werden; die Behandlung erfolgt nach Ablauf der Betreibungsferien.

Elektronischer Rechtsverkehr

Begehren an das Betreibungsamt können Sie auch in elektronischer Form einreichen. Das Vorgehen sehen Sie hier.

Gerichtsbarkeiten und Beschwerdeinstanz

Zuständiges Kreisgericht für Thal-Staad-Altenrhein: Kreisgericht Rorschach Link 
Vermittleramt Rorschach Ost: Link 

Zuständiges Kreisgericht für Rheineck: Kreisgericht Rheintal Link 
Vermittleramt Unteres Rheintal: Link 

Zuständigkeit für Beschwerden: Kreisgericht Rheintal Link 

 

Kontakt

Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck

Tel. 071 886 65 10
Fax 071 886 65 19
betreibungsamt@rheineck.ch

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Dienstag und Freitag:

08.30 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

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