Inhalt
Vor- und Bürgerversammlungen Rheineck ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d.h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden. Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge. Die Bürgerversammlung beschliesst über:
Die Protokolle früherer Bürgerversammlungen finden Sie hier. |