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Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Entweder digital über das ePortal (den Link finden Sie weiter unten) oder persönlich auf der Stadtverwaltung.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 886 40 10 | einwohneramt@rheineck.ch |