Inhalt
Waffenerwerbsscheine
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Die Gebühren betragen je nach Waffe zwischen Fr. 20.-- und Fr. 50.--.