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Hundekontrolle (eh. Hundemarke)

Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt der Publikumsschalter jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr haben.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar unbedingt die Chip-Nummer an.

Verfahren

Gestützt auf Ihre Meldung registriert der Publikumsschalter Ihren Hund in der eigenen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung nebst dem Publikumsschalter auch der Amicus, Tel. 0848 777 100, zu melden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.