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Hundekontrolle

Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz (sGS 456.1, abgekürzt HuG) der Politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung registrieren die Einwohnerdienste den Hundehalter in der Schweizerischen Hundedatenbank "Amicus". Bei einem Welpen und beim Ausland-Import hat ein Tierarzt in der Schweiz anschliessend den Hund neu in der Datenbank zu erfassen. Falls der Hund in der Datenbank bereits registriert ist, hat der Vorhalter den Hund an den neuen Halter zu übertragen. Die Rechnung für die Hundesteuer wird jährlich im ersten Quartal erhoben. Die Hundesteuer ist vom Halter zu bezahlen, wo sich der Hund zu Beginn des Kalenderjahres aufhält.

In Rheineck beträgt die jährliche Hundetaxe pro Hund CHF 110. Für Züchter kann eine Pauschalbesteuerung beantragt werden.

Amicus (Ablösung ANIS)
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank Amicus (Ablösung ANIS) zu registrieren sind.

Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochips und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.

Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein.

Meldepflichten der Hundehalter an die Stadtverwaltung Rheineck
Folgende Fälle sind der Hundekontrollstelle der Stadtverwaltung Rheineck (Kontaktdaten siehe unten) zu melden:

• Übernahme eines Hundes (Kauf / Import)
• Adressänderung
• Änderung Ihrer Personalien
• Tod eines Hundes
• Abgabe des Hundes

Meldepflichten der Hundehalter an Amicus:
Folgende Fälle sind der Hunde-Datenbank Amicus (Kontaktdaten siehe unten) zu melden:
• Abgabe und Übernahme des Hundes
• Ausfuhr des Hundes ins Ausland
• Tod des Hundes

Registrierung und chippen des Hundes (Tierarzt)
Das Chippen und die Registrierung des Hundes laufen wie folgt ab:

  • Der Tierarzt implantiert dem Hund einen Mikrochip.
  • Der Tierarzt registriert den Hund und weist ihn der aktuellen Tierhaltung zu.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar unbedingt die Chip-Nummer an.

Verfahren

Gestützt auf Ihre Meldung registriert der Publikumsschalter Ihren Hund in der eigenen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung nebst dem Publikumsschalter auch der Amicus, Tel. 0848 777 100, zu melden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.