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Handel mit gebrannten Wassern - Patenterteilung
Füllen Sie das Formular direkt am Computer aus und senden dieses mit den entsprechenden Beilagen (Strafregisterauszug, Handlungsfähigkeitszeugnis, Mitvertrag für Betriebsräulichkeiten) per Post an uns zurück. Der Stadtrat wird Ihr Gesuch anschliessend behandeln.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 886 40 10 | stadtkanzlei@rheineck.ch |
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