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Jokertage - Formular

Jedem Kind stehen gemäss Volksschulgesetz zwei freie Halbtage pro Schuljahr als Joker zur Verfügung. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson schriftlich mindestens 48 Stunden vor der Unterrichtsbefreiung. Einen Grund können, müssen sie aber nicht angeben. Die Klassenlehrperson kann dem Kind Hausaufgaben geben, verpasster Stoff muss nachgearbeitet werden.

Urlaubsgesuche die über die zwei Jokerhalbtage hinaus gehen sind schriftlich an den Schulleiter oder an die Schulkommission zu richten: Urlaubsgesuche bis drei Tage (Jokerhalbtage bereits abgezogen) sind der Schulleitung einzureichen, ab dem vierten Tag ist das Gesuch der Schulkommission zu stellen.

Informationen

Datum
5. Januar 2017

Dokumente

Name
Jokertage_Formular.pdf (PDF, 36.7 kB) Download 0 Jokertage_Formular.pdf

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