Inhalt
Polizeireglement der Stadt Rheineck
a) den Schutz der in der Gemeinde lebenden und sich aufhaltenden Personen vor vermeidbaren, unzumutbaren und lästigen Immissionen;
b) den Schutz der öffentlichen Bauwerke und Anlagen vor vermeidbaren oder mutwilligen Verunreinigungen;
Ziel ist es, ein harmonisches und friedliches Zusammenleben zu gewährleisten und vermeidbare Störungen zu beseitigen. Die Selbstverantwortung, Rücksichtnahme, Toleranz und die gegenseitige Achtung sollen gefördert werden.
Auf das Erscheinungsbild der Gemeinde wird grossen Wert gelegt. Die Infrastrukturanlagen sind intakt, zeitgemäss, funktionstüchtig und sauber zu halten.
Informationen
- Datum
- 13. Juni 2013
- Herausgeber/-in
- Stadtrat
Dokumente
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Polizeireglement - neu (PDF, 185.35 kB) | Download | 0 | Polizeireglement - neu |