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Passbestellung
Benötigen Sie einen neuen Pass? Der Pass wird für 10 Jahre ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Kinder und Jugendliche wird der Pass auf 5 Jahre ausgestellt.
Seit 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass (Pass 10) mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken. Dieser Pass kann bei der Ausweisstelle (eh. Passbüro) in St. Gallen und nicht mehr beim Einwohneramt der Wohngemeinde beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biomentrischen Daten bei der Ausweisstelle ist obligatorisch. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist zwingend notwendig (Tel. 058 229 36 31, https://www.sg.ch/sicherheit/schweizer-pass-id.html).
Im Kanton St. Gallen können die Identitätskarten weiterhin über die Einwohnerämter beantragt werden. Möchte man aber vom Kombiangebot (gleichzeitige Bestellung Pass + ID) profitieren, muss der Antrag über die Ausweisstelle eingereicht werden.
Gebühren für Pass und Identitätskarte (alle Preise exklusive Portokosten)
Identitätskarte | Pass 10 | Kombi | |
Kinder / Jugendliche bis zum 18. Altersjahr | 30.00 | 60.00 | 68.00 |
Erwachsene | 65.00 | 140.00 | 148.00 |
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 886 40 10 | einwohneramt@rheineck.ch |