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Handänderungen

Anmeldung für die Erstellung eines Vertrages (Kauf / Tausch / Schenkung / Abtretung / Sacheinlage...)

Das Grundbuchamt bereitet Verträge für sämtliche Handänderungen vor, sei es Kauf, Erbteilung, Schenkung oder Tausch. Die meisten Eigentumsübertragungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung.

Für die Vertragsvorbereitung benötigt das Grundbuchamt möglichst präzise Angaben. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular oder setzen Sie sich persönlich mit dem Grundbuchamt in Verbindung.

Kosten

Bei Handänderungen werden in der Regel Handänderungssteuern und Grundbuch- und Beurkundungsgebühren fällig.

Die Handänderungssteuern basieren auf Art. 241 ff. Steuergesetz (www.gallex.ch, sGS 811.1). Die Grundbuch- und Beurkundungsgebühren basieren auf dem Gebührentarif für die Grundbuchämter (www.gallex.ch, sGS 914.5).

Als Faustregel gilt 1.5 % vom Kaufpreis.
Darin enthalten sind:
1 % Handänderungssteuer
0.2 % Eintragungsgebühr
0.2 % Beurkundungsgebühr und 0.1 % für weitere Kosten.

Zugehörige Objekte

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