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Tombolaveranstaltung - Bewilligung

Das Gesuch zur Durchführung einer Tombolaveranstaltung ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass einzureichen. Die Tombola darf nur im Zusammenhang mit einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden. Ein allfälliger Vorverkauf während maximal 1 Monat ist vom Stadtrat bewilligen zu lassen. Festwirtschaftspatente und Polizeistundeverlängerungen sind separat nachzusuchen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Preis

Die Gebühr ist abhängig von der Verlosungssumme.

Bemerkung

Das Gesuch zur Durchführung einer Tombolaveranstaltung ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass einzureichen. Die Tombola darf nur im Zusammenhang mit einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden. Ein allfälliger Vorverkauf während maximal 1 Monat ist vom Stadtrat bewilligen zu lassen. Festwirtschaftspatente und Polizeistundeverlängerungen sind separat nachzusuchen.

Unterlagen

Über die vorgesehenen Naturalpreise ist ein Verzeichnis nachzureichen. Von den Treffern dürfen maximal 50 % Gratislose sein. Die Gewinne dürfen nicht in Geld, Geldforderungen oder Edelmetallen bestehen. Goldmünzen dürfen als Gewinne abgegeben werden. Erfolgt eine Ziehung von Haupttreffern, so ist der Stadtkanzlei mit der Einreichung des Bewilligungsgesuches der Ziehungsvorgang bekanntzugeben.

Verfahren

Tombolabewilligungen werden vom Stadtrat erteilt. Übersteigt die Verlosungssumme Fr. 30'000.-, so bedarf die Bewilligung der Zustimmung des Kant. Finanzdepartementes.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.