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Sozialversicherungen: Beratung, Formulare
Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber oder -nehmer mi Bereich Sozialversicherungen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FZ (Familienzulagen)
- MSE (Mutterschaftsentschädigung)
- EL (Ergänzungsleistungen zu AHV/IV)
- PF (Pflegefinanzierung)
- IPV (Prämienverbilligung)
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 071 886 40 10 | einwohneramt@rheineck.ch |