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Konkursandrohung, Konkursbegehren
Wird die Betreibung auf Konkurs fortgesetzt, so stellt das Betreibungsamt dem Schuldner eine Konkursandrohung zu. Der Gläubiger erhält ein zweites Exemplar dieser Urkunde. Damit kann er frühestens 20 Tage nach Zustellung der Konkursandrohung an den Schuldner die Konkurseröffnung beantragen. Das Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Am Alten Rhein | 071 886 65 10 | betreibungsamt@rheineck.ch |