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Betreibungsbegehren
Das Betreibungsbegehren des Gläubigers ist schriftlich oder mündlich beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners bzw. Sitz der Gesellschaft einzureichen. Es ist Sache des Gläubigers, die genaue Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen. Es ist kein Kostenvorschuss zu leisten; die Gebühren werden durch Rechnung erhoben. Dem Betreibungsbegehren sind keine Beilagen beizufügen.
Die Betreibungskosten trägt der Schuldner. Sie sind jedoch vom Gläubiger vorzuschiessen. Der Gläubiger erhält vom Betreibungsamt eine Rechnung. Die Kosten für Zahlungsbefehle sind vom Forderungsbetrag abhängig. Zusätzlich können noch weitere Zustellkosten dazu kommen.
Zahlungsbefehl und Konkursandrohung
(beinhaltet Erlass, Eintragung und Zustellung)
• CHF 21.00 für Forderungen bis 100 Franken
• CHF 34.00 für Forderungen bis 500 Franken
• CHF 54.00 für Forderungen bis 1000 Franken
• CHF 74.00 für Forderungen bis 10’000 Franken
• CHF 104.00 für Forderungen bis 100’000 Franken
• CHF 204.00 für Forderungen bis 1 Million Franken
• CHF 414.00 für Forderungen über 1 Million Franken
Es ist möglich, das Betreibungsbegehren online unter www.easygov.swiss/easygov/#/de/betreibungen auszufüllen und auszudrucken. Ebenfalls stehen Ihnen auf dieser Seite diverse Informationen über den Betreibungsablauf zur Verfügung.
Hinweise über die elektronische Übermittlung des Begehrens finden Sie hier.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Am Alten Rhein | 071 886 65 10 | betreibungsamt@rheineck.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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